In der Zeit der Französischen Revolution und Napoleons wurde unsere moderne Gesellschaft geschaffen. Dabei ordnete Napoleon die politische Landkarte Europas neu. Davon wurde auch Hirschau nicht verschont, es kam 1806 mit der Grafschaft Hohenberg von Vorderösterreich an das neu geschaffene Königreich Württemberg. Den Preis, den König Friedrich zahlen musste, war die Teilnahme an Napoleons Kriegen. Das traf vor allem die Neuwürttemberger besonders hart, da sie vom Militärdienst bisher verschont waren. Von allen Kriegen Napoleons war der Rußlandfeldzug vor 200 Jahren der blutigste und schrecklichste.
Mit einem Heer von einer halben Million hatte der französische Kaiser am 24. Juni 1812 die Grenze überschritten, am Ende erreichten nur noch 30.000 Mann den Njemen. Von den 15.800 Württembergern kamen nur 387 Mann zurück, darunter wenige aus Tübingen, Rottenburg und Wurmlingen, von den 13 Hirschauern kam keiner zurück. Ungeheure Strapazen hatten die Soldaten erleiden müssen, so dass diese Katastrophe tiefe Spuren im kollektiven Gedächtnis hinterließ.
Dennoch sind die Gefallenentafeln in den niederhohenbergischen Gemeinden um Rottenburg außergewöhnlich, die Hirschauer Tafel vielleicht sogar einmalig, denn hier wurde jeder einzelne Tote genau aufgeführt. Bei der Hirschauer Tafel für die 13 „unschuldigen Schlachtopfer“ werden sogar alle Gefallenen nicht nur genannt, sondern auch bildlich in ihren Uniformen dargestellt. Hirschau besitzt mit dieser Tafel ein eindrucksvolles Zeugnis für das Erinnern an dieses furchtbare Geschehen.
Zum 200. Jahrestag wurde am Samstag, 01.09.2012, mit einem Gedenkgottesdienst in der Kapelle beim Friedhof an diese Hirschauer Soldaten des Russlandfeldzugs sowie an die Opfer von Kriegen und Gewalt gedacht. Die Gedenktafel wurde im Kirchle ausgestellt. Historiker Hans-Otto Binder, welcher auch den vorstehenden Informationstext zu dieser Tafel verfasst hat, hielt im Anschluss an den Gottesdienst einen kurzen Vortrag über die Hirschauer Gedenktafel.
Nachträglich online gestellt aus dem Mitteilungsblatt
35/2012
vom 30. August 2012